Die Grundpflege nach dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) umfasst die elementaren pflegerischen Tätigkeiten, die zur Sicherstellung der körperlichen Hygiene, Ernährung und Mobilität einer pflegebedürftigen Person notwendig sind. Sie dient dazu, die Selbstständigkeit und Lebensqualität der Betroffenen zu erhalten oder zu verbessern.
Zur Grundpflege gehören unter anderem folgende Leistungen:
Die Grundpflege wird von unserem qualifiziertem Pflegepersonal erbracht, das über entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt.
Die Kosten für die Grundpflege können über die Pflegeversicherung abgedeckt werden, sofern eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und ein entsprechender Pflegegrad festgestellt wurde. Die genauen Leistungen und Ansprüche sind im SGB XI geregelt. Hierzu beraten wir Sie gerne.