Hauswirtschaftliche Versorgung

Hauswirtschaftliche Versorgung nach § 38 SGB V

für unsere Kunden





Die spezielle Versorgung in der ambulanten Pflege bezieht sich auf bestimmte Leistungen, die über die Grundpflege hinausgehen und auf spezifische Bedürfnisse und Anforderungen der Pflegebedürftigen abzielen. Eine dieser speziellen Versorgungsleistungen ist die hauswirtschaftliche Versorgung nach § 38 SGB V.

Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst Unterstützungsleistungen im Bereich der Haushaltsführung, die für pflegebedürftige Personen von großer Bedeutung sind. Dazu gehören beispielsweise:

  1. Reinigung der Wohnung: Pflegekräfte können bei der Reinigung der Wohnung helfen, indem sie Staub wischen, saugen, wischen und die Böden pflegen. Eine saubere und ordentliche Umgebung trägt zum Wohlbefinden der Pflegebedürftigen bei.
  2. Wäscheversorgung: Die Pflegekräfte können bei der Wäscheversorgung unterstützen, indem sie die Wäsche waschen, trocknen, bügeln und zusammenlegen. Dies umfasst sowohl die persönliche Wäsche der Pflegebedürftigen als auch die Bettwäsche und Handtücher.
  3. Einkäufe: Pflegekräfte können bei den Einkäufen unterstützen, indem sie gemeinsam mit den Pflegebedürftigen einkaufen gehen oder die Einkäufe für sie erledigen. Dies umfasst den Kauf von Lebensmitteln, Hygieneartikeln und anderen notwendigen Produkten.
  4. Zubereitung von Mahlzeiten: Bei Bedarf können Pflegekräfte bei der Zubereitung von Mahlzeiten helfen. Dies kann das Schneiden von Gemüse, das Kochen von Speisen oder das Anrichten von Mahlzeiten umfassen.

Die hauswirtschaftliche Versorgung nach § 38 SGB V ist eine wichtige Unterstützungsleistung, die es Pflegebedürftigen ermöglicht, in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben und den Alltag besser bewältigen zu können. Sie trägt zur Erhaltung der Selbstständigkeit und Lebensqualität bei und entlastet gleichzeitig pflegende Angehörige. Das Angebot der hauswirtschaftlichen Versorgung ist nur für Personen möglich, die bereits Leistungen nach SGB V oder XI bei uns beziehen.


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