Die spezielle Versorgung in der ambulanten Pflege bezieht sich auf bestimmte Leistungen, die über die Grundpflege hinausgehen und auf spezifische Bedürfnisse und Anforderungen der Pflegebedürftigen abzielen. Eine dieser speziellen Versorgungsleistungen ist die hauswirtschaftliche Versorgung nach § 38 SGB V.
Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst Unterstützungsleistungen im Bereich der Haushaltsführung, die für pflegebedürftige Personen von großer Bedeutung sind. Dazu gehören beispielsweise:
Die hauswirtschaftliche Versorgung nach § 38 SGB V ist eine wichtige Unterstützungsleistung, die es Pflegebedürftigen ermöglicht, in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben und den Alltag besser bewältigen zu können. Sie trägt zur Erhaltung der Selbstständigkeit und Lebensqualität bei und entlastet gleichzeitig pflegende Angehörige. Das Angebot der hauswirtschaftlichen Versorgung ist nur für Personen möglich, die bereits Leistungen nach SGB V oder XI bei uns beziehen.